
Die Brandschutzordnung ist das zentrale, praktische Regelwerk für alle Aspekte des organisatorischen Brandschutzes in einem Betrieb. Sie regelt die Aufgaben der Akteure im Brandschutz und gibt Informationen, wie Brände zu vermeiden sind. Damit ist sie ein wichtiger Baustein im Hinblick auf eine rechtssichere Wahrnehmung der Unternehmerverantwortung und der Fürsorgepflicht.
Wie sehen Bestandteile einer Brandschutzordnung aus?
Die Brandschutzordnung enthält Regelungen, wie sich Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebs im Brandfall verhalten sollten. Außerdem führt sie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden auf. Es gibt keine allgemeingültige Vorlage für eine Brandschutzordnung. Sie muss an die Gegebenheiten sowie die spezifischen Brandgefahren des Unternehmens bzw. des Gebäudes individuell angepasst werden. Es sollten, besondere Auflagen aus Baugenehmigungsverfahren beachtet und die Brandschutzordnung stets aktuell zu gehalten werden, spätestens alle zwei Jahre bzw. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten sollte man sie aktualisieren.
Inhalte und Unterschiede der Teile A, B und C der Brandschutzordnung
- DIN 14096
Mit der DIN 14096 schafft man eine Vereinheitlichung bezüglich des Inhalts und Aufbaus einer Brandschutzordnung. Der Norm entsprechend gliedert sich die Brandschutzordnung in die Teile A, B und C. Der erste Teil A richtet sich an alle Menschen, die in dem Gebäude sein können: zum Beispiel Mitarbeitende, Besucher, Gäste, Patienten. Diesen Teil der Brandschutzordnung findet man üblicherweise als Aushang: ein DIN A4-Blatt in Hochformat mit einem roten Rahmen. Es regelt das Verhalten im Brandfall und stellt eine Ergänzung zum Flucht- und Rettungsplan dar. Es sind kurze, knappe und präzise Handlungsaufforderungen drauf. Es handelt sich um Mindestanforderungen, die alle Arbeitnehmer im Brandfall und in der Brandverhütung beachten müssen.
Das geforderte Verhalten, wird wie folgt beschrieben:
- Im Brandfall Ruhe bewahren
- Brand bei der Feuerwehr melden
- Wenn möglich, den Brand mithilfe eines Feuerlöschers löschen
- Gefährdete Personen warnen
- Alle Türen schließen
Teil B ist spezifisch. Er richtet sich insbesondere an alle intern im Unternehmen Beschäftigten, an Personen also, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. Laut DIN 14096 sind folgende Punkte zur berücksichtigen:
- Brandverhütung
- Flucht- und Rettungswege
- Verhalten zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Melden eines Brandes
- Alarmvorrichtungen
- Verhaltensweisen, um sich selbst in Sicherheit zu bringen
- Löschversuche
Im Teil C geht es in erster Linie um die Brandprävention. Dieser Teil der Brandschutzordnung richtet sich an Mitarbeitende mit besonderen Brandschutzaufgaben. Die Zielgruppe sind Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte, auch Sicherheitsinspektoren. Hier werden die vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen aufgeführt, um einen Brand zu verhindern. Es sollten folgende Inhalte berücksichtigt werden:
- Maßnahmen zur Brandverhütung
- Alarmierung und Meldung
- Sicherheitsmaßnahmen für alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten
- Maßnahmen zur Löschung eines Brandes
- Vorbereitung und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes
- Nachsorge
Ist es Pflicht, eine Brandschutzordnung zu erstellen?
Es gibt keine allgemeine bundesweite einheitliche Regelung. Die meisten Belange, in der Brandschutzordnung beruhen auf länderrechtlichen Vorgaben. Alle Unternehmen haben jedoch gemäß § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Das bedeutet Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und das Leben ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Schutzpflichten vor sowie §3 der Arbeitsstättenverordnung.
Ebenfalls länderspezifisch sind die baurechtlichen Vorschriften, ganz besonders gilt das für Sonderbauten, also Hochhäuser, Krankenhäuser, Industriebauten. Des Weiteren existieren Vorgaben aus Bau- und Gewerbegenehmigungen. Somit haben wir einerseits die Flucht- und Rettungswegplanregelung aus dem Arbeitsschutzrecht und andererseits die Brandschutzordnung aus dem Baurecht. Die Themen sind ineinandergreifend. Die Bundesländer fordern die Erstellung einer Brandschutzordnung, wenn Mitarbeiter Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Sie dient in erster Linie der Brandprävention und Menschenrettung und stellt damit also ein wichtiges Instrument dar.
Unternehmer, die sie nicht erstellen, setzen sich im Brandfall dem Vorwurf aus, nicht alle Möglichkeiten der Prävention genutzt zu haben.
Wer darf die einzelnen Teile der Brandschutzordnung erstellen?
die Erstellung der Brandschutzordnung ist grundsätzlich Aufgabe des Unternehmers. Wenn aber die nötige Fachkompetenz nicht vorhanden ist, muss der Unternehmer diese Aufgabe an eine fachkundige Personen delegieren. Nur eine Fachkundige Person hat die Berechtigung, eine Brandschutzordnung zu erstellen. Als fachkundige Personen gelten Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können, wie Brandschutzbeauftragte.
Was sollte im Rahmen der Brandschutzordnung beachtet werden?
Die Brandschutzordnung sollte regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Es kann z.B vorkommen, dass die verwendeten Piktogramme sich geändert haben und somit die Dokumente neu erstellt werden müssen und angepasst werden. Wenn dies geschieht empfiehlt es sich die Flucht- und Rettungspläne auch neu zu erstellen. Die verwendeten Symbole sollten einheitlich sein, um für keine Verständnisprobleme zu sorgen.